Mädchen umarmt Baum
Computerchips
Arbeiter bedient den Kabelschredder

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf gebrauchter Elektrogeräte und von Bauteilen aus Elektro- und Elektronikschrott

Die AZUR (Arbeitsinitiative für Zerlegung und umweltgerechtes Recycling GmbH) ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Annahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten. In begrenztem Umfang werden in eigner Reparaturabteilung auch Elektroaltgeräte geprüft und, je nach Eignung, repariert und zum Verkauf angeboten, bzw. Bauteile ausgebaut zur Wiederverwendung. Jedes zum Verkauf angebotene Gerät wird zuvor in einem Testlauf auf Funktionsfähigkeit geprüft; der Prüflauf wird dokumentiert.

In diesem Umfang tritt die AZUR auch als Verkäufer auf. Für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit dem Kauf eines von der AZUR angebotenen Gegenstandes oder der Vereinbarung über eine Dienstleistung oder Lieferung erkennt der Käufer diese AGB als Bestandteil des Kaufvertrages ausdrücklich an.

1. Kaufvertrag und Zahlungsbedingungen

Die AZUR unterhält in ihren Geschäftsräumen einen öffentlich zugänglichen Verkaufsraum im 1. OG. Die Öffnungszeiten sind angeschlagen und können auch telefonisch erfragt werden.

In dem Verkaufsraum sind die reparierten Geräte zu besichtigen. Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ausgezeichnete Gerätepreise sind Bruttopreise, d.h. incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Verkauf der Geräte erfolgt gegen Barzahlung oder als EC- Kartenzahlung.  Es besteht kein Anspruch des Käufers auf Überlassung einer Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung.

Mit der Zahlung geht der Kaufgegenstand mit allen Rechten und Pflichten wie besehen in das Eigentum des Käufers über.

2. Eigentumsübergang; Lagerung; Reservierung

Mit dem Eigentumsübergang übernimmt der Käufer Gefahr und Haftung für Transport des gekauften Gegenstandes ab dem Verkaufsraum. Die AZUR ist nicht verpflichtet, eine Zwischenlagerung in ihren Räumen vorzunehmen oder zu gestatten. Wird eine solche Zwischenlagerung frei vereinbart, stellt der Käufer die AZUR von allen diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei. Eine solche Zwischenlagerung ist auf max. drei Werktage begrenzt. Danach wird für jeden weiteren Kalendertag eine Lagerungsgebühr von 10,00 € erhoben. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass nach dem fünften Lagerungstag der Kaufvertrag rückabgewickelt werden soll in der Weise, dass die AZUR frei ist, den Kaufgegenstand einem anderen Käufer anzubieten und zu verkaufen. Der erste Käufer hat in diesem Fall einen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Kaufpreises abzüglich einer Lagerungsgebühr von 10,00 p/Kalendertag. Gewährleistung

Die Gewährleistungspflichten des Verkäufers richten sich, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, nach den Bestimmungen des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Kaufdatum. Mängel am Kaufgegenstand, die durch unsachgemäße Behandlung, Transport oder Wartung nach dem Kauf verursacht sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Beweislast obliegt dem Käufer. Der auf dem Gerät aufgebrachte Aufkleber, der die Azur-Gerätenummer enthält, dient als Garantiesiegel und darf nicht entfernt oder Beschädigt sein. 

Grundsätzlich wird der Kaufgegenstand übernommen wie besehen. Die AZUR versichert, dass der Kaufgegenstand vor Kaufangebot auf Funktionsfähigkeit überprüft wurde. Treten bei Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes Mängel auf, ist der Käufer verpflichtet, den Gerätebetrieb schnellstmöglich abzubrechen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sind umgehend gegenüber der AZUR geltend zu machen.

Sämtliche Geräte sind ausschließlich für den Gebrauch in privaten Haushalten geeignet, nicht für gewerbliche Zwecke und Dauerbelastung. Insoweit ist auch die Gewährleistungsverpflichtung begrenzt.

Innerhalb der Gewährleistungspflicht prüft die AZUR zunächst Nacherfüllung durch Reparatur. Die Reparatur erfolgt grundsätzlich in den Werkräumen der Azur in Mühltal. Besteht der Käufer trotz Reparaturangebot auf Rückgabe des Kaufgegenstandes und Rückerstattung des Kaufpreises, wird eine Nutzungsentschädigung fällig in Höhe von 1/12 des Kaufpreises für jede angefangene Zeiteinheit von 30 Kalendertagen ab Kaufdatum. Die Nutzungsentschädigung wird mit dem Kaufpreis verrechnet. 

Eine grundsätzlich mögliche Nacherfüllung durch Reparatur kann von der AZUR abgelehnt werden, wenn sie mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbunden ist. Die AZUR ist berechtigt, in diesem Fall dem Käufer ein gleichwertiges Gerät im Tausch zu stellen. Sind weder Reparatur noch Austausch möglich, erhält der Käufer den vollen Kaufpreis rückerstattet abzüglich von 1/12 des Kaufpreises für jede vollendete Zeiteinheit von 30 Kalendertagen.

Nacherfüllung durch den Verkäufer verlängert nicht die Gewährleistungspflicht. Für im Rahmen von Reparaturen ausgetauschte Ersatzteile sind Gewährleistungsansprüche auf 12 Monate begrenzt.

Kundenseitiger Eingriff in ein verkauftes Gerät, Vornahme von Reparaturen jeder Art schließt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus.

3. Auslieferung / Aufstellung

Der Transport der gekauften Ware ab Verkaufsraum obliegt dem Käufer auf eigene Gefahr. Der Verkäufer haftet nicht für Transportschäden. Der Käufer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Ladungssicherung selbst zu treffen. Das Personal der AZUR ist nicht verpflichtet, beim Einladen des Kaufgegenstandes und der Ladungssicherung Hilfe zu leisten. Soweit solche Hilfe auf Bitten des Käufers durch Mitarbeiter der AZUR geleistet wird, erfolgt sie auf Gefahr des Käufers unter Ausschluss jedes Haftungsanspruches gegen die AZUR oder einzelne Beschäftigte der AZUR, es sei denn aus Vorsatz.

4. Aufstellung und Anschluss von Elektroherden

Der Anschluss eines E- Herdes unterliegt besonderen Vorschriften und darf nur von dafür fachlich geeigneten und autorisierten Personen vorgenommen werden. Azur führt diese Anschlußarbeiten nicht durch.

5. Verkauf von Bauteilen aus Elektro- und Elektronikschrott

Bei Erwerb von Bauteilen aus Elektro- und Elektronikschrott besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers und kein Rückgaberecht des Käufers.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Darmstadt.

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der AGB insgesamt. In diesem Fall tritt eine solche Bestimmung ein, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.

AZUR GmbH

Geschäftsführung

Stand: 12.2015